Anerkennung als Lerntherapeutin durch das Jugendamt

von Mareike Seitz

Aufgrund der zertifizierten Weiterbildung zur Lerntherapeutin und der entsprechende Anerkennung durch den gemeinsamen Arbeitskreis von Stadt- und Landkreis Karlsruhe darf das Lerntherapiezentrum in Zukunft einzelfallbezogene Leistungen zur Therapie von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Störung und Rechenschwächen mit dem Jugendamt abrechnen, sofern die entsprechende Voraussetzung zur Gewährung einer Hilfe nach § 35 a SGB VII vorliegt.

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